Wer selbstständig werden will, steht immer wieder vor der Frage, welche Geschäftsform er wählen soll. Dabei gibt es eine ganze Menge, doch will die Rechtsform sorgfältig ausgewählt sein. Das ist abhängig von den Ansprüchen, den Bedürfnissen, dem Konzept, vom finanziellen Grundstock und von den eigenen Zielen, die man mit der eigenen Firma in Zusammenhang bringt.
Seit Ende 2008 gibt es nun eine vom Gesetzgeber zugelassene neue Rechtsform, die Mini GmbH oder auch 1-Euro-GmbH genannt, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Was ist der Unterschied zu den bereits bestehenden Rechtsformen für eine Unternehmensgründung?
Was unterscheiden GmbH oder AG von der UG?
Die bisherigen Rechtsformen behandeln die Haftung des Vermögens, ob privat oder Firmenkapital, differenziert. Es gibt Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Ersterem benötigt man kein Mindestkapital, jedoch haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus, hier wird die Hinterlegung einer gewissen Mindestsumme gefordert, dafür wird sein Privatvermögen außen vor gelassen. Bei einer GmbH beläuft sich die Summe auf 25.000 Euro, bei einer AG (Aktiengesellschaft) werden 50.000 Euro eingefordert.
Gerade für Online-Händler ist nun die neue Mini GmbH interessant, denn hier kann man bereits mit einem Euro sein Unternehmen als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen. Anzuraten wäre aber in jedem Fall, die Einlagesumme auf mindestens 1.000 Euro festzusetzen, da man sonst Probleme mit den Banken bekommen könnte, wenn es sich um eine Kreditanfrage handelt. Das Vertrauen in einen einzigen Euro wäre dann zu gering und die Aussicht schlecht, dass die Bank einem bei Neuanschaffungen hilft.
Die Mini GmbH ist rechtlich gesehen keine eigene Rechtsform, sie ist rechtlich an die GmbH angeglichen. Sie ist vor allem eine in unserem Land wesentlich vertrauenerweckendere Rechtsform als die bei den Kunden nicht sehr beliebte englische Limited. Die UG ist eine sehr gute Alternative für Gründer mit wenig Eigenkapital.
Was ist zu beachten bei einer Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft?
Vereinfachte Gründungsformalitäten stellen einen weiteren Pluspunkt dar. Existenzgründer haben die Möglichkeit, einen standardisierten Mustervertrag als Vorlage nehmen zu können und die Beurkundung durch einen Notar kostet auch nicht die Welt. Allerdings erwarten den Gründer oder die beteiligten Gesellschafter sowie den Geschäftsführer einige Auflagen, was Rechte und Finanzen betrifft, die man unbedingt einhalten muss. Welche diese Pflichten und Vorschriften sind, darüber sollte sich jeder Beteiligte gründlich informieren.
Sobald der Geschäftsführer bestimmt ist und maximal drei Gesellschafter mit im Boot sind, kann der Mustervertrag zur Anwendung kommen. Auch hier sind einige Vorgehensweisen zu beachten, die alles ausführlich in der neuen Ausgabe von Internethandel nachzulesen sind. Dabei werden genauestens die bisherigen Unternehmens-Rechtsformen unter die Lupe genommen und mit der neuen Mini GmbH verglichen. Kostenlose Leseprobe anfordern
Die Mini GmbH ist in jedem Fall für kleinere Betriebe und Online-Existenzgründer empfehlenswert, die eine gute Idee, die Motivation und den Mut haben, ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen, jedoch noch einen kleineren Geldbeutel haben.
Ich finde es gut, dass es in Deutschland auch quasi mittellosen Menschen möglich ist eine Firma aufzubauen und toller Artikel!
Jede Unternehmensform hat ihre Vor- und Nachteile. Was mich persönlich stört ist der Fakt das die UG(haftungsbeschränkt) damit beworben wird das sie ab einem Euro möglich ist und dass lässt viele schnell denken das sie mit der Investition von einem Euro ein Unternehmen gegründet haben. Das ist aber schlichtweg falsch, da weitere kosten wie Eintrag ins Handelsregister und beim Notar notwendig sind. Somit sind schon Kosten über 300€ entstanden. Dennoch finde ich diese Unternehmensform gerade für Unternehmungen die keine Anschaffungen brauchen wie zum Beispiel eine kleine Marketingseite die ein paar Links setzt die jeden Klick vergüten. Für so eine Seite eine GmbH zu gründen und 25000 € Einlage zu erbringen rechnet sich einfach nicht, wenn man sich als Student eine kleine Taschengeldseite bastelt. Aber wie oben schon beschrieben sollte die Einlage mindestens 1000 € betragen.
Grundsätzlich gilt noch, dass man, egal welche Gesellschaftsform man wählt, den Rat eines Gesellschaftsrechtjuristen einholen sollte.
Aha. Ich kannte bis jetzt die Mini GmbH nicht. Die war mir tatsächlich neu. Aber ich denke, gerade für kleine Unternehmen kann sich das ja lohnen, da die benötigte Einlagesumme nicht so hoch ist wie bei einer GmbH.
Bevor man eine UG gründet sollte man sich eingehend juristisch beraten lassen. Gerade bei der Durchgriffshaftung (also persönliche Haftung des Gesellschafters/ Geschäftsführers) muss man sehr vorsichtig agieren.
zum Beispiel: Beträgt die Einlage/ das Vermögen der UG 1.000 Euro und bestellt man Verbrauchsgüter/ Dienstleistungen für 1.500 Euro (die man aus der eigenen Tasche bezahlt) ist theoretisch die UG schon überschuldet. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn aber nach Monaten/ Jahren die UG tatsächlich insolvent sein sollte und der Insolvenzverwalter feststellt, dass die UG schon früher „pleite“ war, kann es auf einmal Insolvenzverschleppung sein und der Geschäftsführer für alles persönlich haften.
Also lasst euch vorher richtig beraten, die UG kann auch Nachteile haben (wenn man nicht komplett informiert ist).
Sicherlich wird diese Form für viele interessant sein, da die Einlage für viele Gründer abschreckend waren und nun eine Alternative zur UG geschaffen wurde. Man sollte allerdings auch immer beachten, dass eine GmbH immer einen besseren Eindruck als eine UG vermittelt.
Danke für die guten Tipps. Mich interessiert schon lange die UG, ich wusste aber nicht viel darüber.
Viele vergessen m.E. dabei, dass eine UG auch eine GmbH ist. Der Name Mini GmbH gefällt oft nicht, trifft es aber eher als UG. Auch die UG/Mini GmbH muss Auflagen wie die GmbH erfüllen. Und natürlich nicht vergessen, dass sie auch irgendwann mal in eine richtige GmbH umzuwandeln ist.
Solange man mit Endkunden kontakt hat, ist die UG völlig in Ordnung. Wenn man allerdings Firmenkunden hat oder mit Banken kontakt hat, sollte man nach Möglichkeit eine GmbH wählen – der Aufwand bleibt ja gleich, nur die Einlage ist verschieden.
Ich denke, wenn man es sich erlauben kann, sollte man immer eine GmbH nehmen, allein weil es schon beim Kunden einen ganz anderen Eindruck verschafft.
Ein wirklich interessanter Artikel. Ich kannte bis jetzt die Mini GmbH noch gar nicht. Aber gerade für kleine Unternehmen kann sich das ja echt lohnen, da die Einlagesumme nicht so hoch ist wie bei einer „richtigen“ GmbH.
Interessant, leider hab ich jetzt gerade schon die kleinst mögliche Art einer Firma gegründet. Weiß nicht, ob ich den Papierkram jetzt auf mich nehmen wollte … aber so ein „GmbH“ macht sich ja schon nicht schlecht 😉
Ich hab das jetzt echt schon so oft gelesen und mich damit beschäftigt. Das wird auf jeden Fall mein nächster Schritt sein, die Gründung einer UG.
Danke für den guten Artikel. Dass eine UG in eine GmbH umgwandelt werden kann, wenn man das Kapital hat, wusste ich nicht
Die gleiche Frage wie Albert ist mir beim durchlesen auch gekommen. Ich persönlich finde eine UG auch nicht gerade vertrauenserweckender als eine LTD, das einzig positive daran ist dass in Deutschland und nicht in England geklagt werden kann.
Moin,
Das ist so nicht ganz richtig, aus der UG wird automatisch eine GmbH – man muss 25% als Rücklage bilden, sobald man auf das Kapital einer GmbH kommt wird die UG zu einer.
Gruß
Daniel
Dass die UG hierzulande vertrauenserweckend sein soll verstehe ich nicht so ganz…Wenn ich richtig informiert bin ist es doch sogar nur so dass eine UG eine Gesellschaft auf Zeit ist, was bedeutet, dass das Eigenkapital über kurz oder lang dem einer GmbH angepasst weren muss…