INTERNETHANDEL Titelbild Nr. 101 03-2012 Die Mini GmbHWer selbstständig werden will, steht immer wieder vor der Frage, welche Geschäftsform er wählen soll. Dabei gibt es eine ganze Menge, doch will die Rechtsform sorgfältig ausgewählt sein. Das ist abhängig von den Ansprüchen, den Bedürfnissen, dem Konzept, vom finanziellen Grundstock und von den eigenen Zielen, die man mit der eigenen Firma in Zusammenhang bringt.

Seit Ende 2008 gibt es nun eine vom Gesetzgeber zugelassene neue Rechtsform, die Mini GmbH oder auch 1-Euro-GmbH genannt, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Was ist der Unterschied zu den bereits bestehenden Rechtsformen für eine Unternehmensgründung?

Was unterscheiden GmbH oder AG von der UG?

Die bisherigen Rechtsformen behandeln die Haftung des Vermögens, ob privat oder Firmenkapital, differenziert. Es gibt Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Ersterem benötigt man kein Mindestkapital, jedoch haftet der Unternehmer mit seinem gesamten Privatvermögen. Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus, hier wird die Hinterlegung einer gewissen Mindestsumme gefordert, dafür wird sein Privatvermögen außen vor gelassen. Bei einer GmbH beläuft sich die Summe auf 25.000 Euro, bei einer AG (Aktiengesellschaft) werden 50.000 Euro eingefordert.

Gerade für Online-Händler ist nun die neue Mini GmbH interessant, denn hier kann man bereits mit einem Euro sein Unternehmen als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen. Anzuraten wäre aber in jedem Fall, die Einlagesumme auf mindestens 1.000 Euro festzusetzen, da man sonst Probleme mit den Banken bekommen könnte, wenn es sich um eine Kreditanfrage handelt. Das Vertrauen in einen einzigen Euro wäre dann zu gering und die Aussicht schlecht, dass die Bank einem bei Neuanschaffungen hilft.

Die Mini GmbH ist rechtlich gesehen keine eigene Rechtsform, sie ist rechtlich an die GmbH angeglichen. Sie ist vor allem eine in unserem Land wesentlich vertrauenerweckendere Rechtsform als die bei den Kunden nicht sehr beliebte englische Limited. Die UG ist eine sehr gute Alternative für Gründer mit wenig Eigenkapital.

Was ist zu beachten bei einer Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft?

Vereinfachte Gründungsformalitäten stellen einen weiteren Pluspunkt dar. Existenzgründer haben die Möglichkeit, einen standardisierten Mustervertrag als Vorlage nehmen zu können und die Beurkundung durch einen Notar kostet auch nicht die Welt. Allerdings erwarten den Gründer oder die beteiligten Gesellschafter sowie den Geschäftsführer einige Auflagen, was Rechte und Finanzen betrifft, die man unbedingt einhalten muss. Welche diese Pflichten und Vorschriften sind, darüber sollte sich jeder Beteiligte gründlich informieren.

Sobald der Geschäftsführer bestimmt ist und maximal drei Gesellschafter mit im Boot sind, kann der Mustervertrag zur Anwendung kommen. Auch hier sind einige Vorgehensweisen zu beachten, die alles ausführlich in der neuen Ausgabe von Internethandel nachzulesen sind. Dabei werden genauestens die bisherigen Unternehmens-Rechtsformen unter die Lupe genommen und mit der neuen Mini GmbH verglichen. Kostenlose Leseprobe anfordern

Die Mini GmbH ist in jedem Fall für kleinere Betriebe und Online-Existenzgründer empfehlenswert, die eine gute Idee, die Motivation und den Mut haben, ein eigenes Unternehmen auf die Beine zu stellen, jedoch noch einen kleineren Geldbeutel haben.