Google Analytics - bald vorbei?

Ich zitiere einen Bericht der F.A.Z. vom 10. Januar: „Google Analytics“ im Visier der Datenschützer Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar hat die Verhandlungen mit Google über das Tracking-Programm „Google Analytics“ abgebrochen. Unternehmen, die die Tracking-Software weiterhin einsetzen, könnte ein „empfindliches Bußgeld“ drohen. Auch ein Musterprozess wird erwogen.

Von Stefan Tomik

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die monatelangen Verhandlungen mit Google über die Software „Google Analytics“ abgebrochen. „Leider mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Google unseren Datenschutzanforderungen nicht entsprochen hat“, sagte Caspar am Montag der F.A.Z. „Wir müssen deutlich sagen: Was Google anbietet, reicht nicht.“ Google Analytics (GA) ist eine weitverbreitete „Tracking-Software“. Mit ihr können die Betreiber von Internetangeboten Statistiken über die Nutzung ihrer Websites erstellen und Informationen über das Verhalten von Internetsurfern sammeln. (siehe auch Datenschützer entscheiden bald neu über „Google Analytics“. Google stellt die Software kostenlos zur Verfügung. Wird sie eingesetzt, werden die erhobenen Nutzerdaten einschließlich der sogenannten IP-Adresse an Google-Server in Amerika übertragen und dort verarbeitet. Dieses Verfahren halten alle im „Düsseldorfer Kreis“ organisierten Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder für unzulässig.

„Nutzer von Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen“

Die IP-Adresse ist das Kennzeichen eines Computers im Internet. Seit November 2009 hatte Caspar mit Google über Nachbesserungen verhandelt. Das Unternehmen hatte schließlich zugesagt, die gesammelten IP-Adressen zu verkürzen und damit zu anonymisieren. Auch wurden Erweiterungsmodule für verschiedene Internetbrowser angeboten, mit denen Surfer die Übertragung ihrer Daten an Google unterbinden können sollten. Caspar moniert dagegen, für mehrere Browser, insbesondere Safari und Opera, gebe es eine solche Lösung nicht: „Dadurch werden etwa zehn Prozent der Internetnutzer in Deutschland von dieser Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen.“ Zudem entdeckte Caspars Behörde, dass selbst bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt haben, IP-Adressen an Google übertragen werden, und das anscheinend sogar in voller Länge. „Wer widerspricht, wird am Ende möglicherweise schlechter gestellt als der, der nicht widerspricht“, sagte Caspar. Der Datenschutzbeauftragte von Google Deutschland, Per Meyerdierks, verwies auf eine andere Einschätzung von GA durch europäische Datenschutzstellen. „Google Analytics entsprach schon in seiner ursprünglichen Version dem Datenschutzrecht in der EU und wird deshalb unter anderem auch auf Webseiten von Datenschutzbehörden in Europa eingesetzt“, sagte Meyerdierks. Mit den Veränderungen sei man den Wünschen deutscher Kunden entgegengekommen. Betreiber von Websites hätten nun die Wahl, IP-Adressen generell zu verkürzen. „Ein Abbruch der Gespräche mit den Datenschutzbehörden ist uns im Übrigen nicht bekannt“, sagte Meyerdierks.

„Google spielt auf Zeit“

Nach Caspars Auffassung entspricht hingegen auch der „nach zahlreichen Anforderungen endlich vorgelegte“ Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nicht den rechtlichen Vorgaben. „Google spielt auf Zeit und sieht nicht die Notwendigkeit, GA den rechtlichen Anforderungen in Deutschland anzupassen“, sagte Caspar dieser Zeitung. „Damit macht man sich den Umstand zunutze, dass die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von GA nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liegt. Google versteckt sich offenbar hinter deren Rücken.“ Caspar will in Kürze abermals den Düsseldorfer Kreis mit den Datenschutzproblemen bei GA befassen. Da die Aufsichtsbehörden gegen Google selbst nicht vorgehen können, wollen sie nun prüfen, ob und wie sie gemeinsam gegen Betreiber von Websites vorgehen, die weiterhin GA einsetzen. Auf sie könnte dann „ein empfindliches Bußgeld“ zukommen, sagte Caspar. Auch ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen wird erwogen.